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4. Juni 2007: Antrag abgelehnt

Der Bauausschuss beschloss, den Antrag der FWG-Fraktion abzulehnen und die neuen Gasverträge (NEWgas) für die gemeindlichen Liefersteilen abzuschließen. Kein Verständnis für diese Entscheidung zeigte Stefan Thomaßen, sachkundiger Bürger der FWG im Ausschuss. Die Politiker hatten keinen Mut, sich gegen Machenschaften der Energiekonzerne aufzulehnen. In einer Gemeinde, die kein Geld zu verschenken hat, ein Denken, das nachdenklich macht. Es ist eben leichter die Steuern zu erhöhen und die Bürger weiter zu belasten, als sich gegen Energiekonzerne aufzulehnen. Das passiert in der kleinen Politik und sehr oft in der großen Politik.

Die FWG ist in dem Ausschuss nicht abstimmungsberechtigt.

Am 29. März 2007 beschloss

der Gemeinderat den Antrag der FWG bezüglich der Kürzungen der Gaspreis-Rechnungen zur weiteren Bearbeitung in den Ausschuss zu verlegen. Dabei ging für Thomas Dederichs (Bündnis 90/Die Grünen) der Schuss nach Hinten los, indem er während der kurzen Debatte der FWG Polemik vorwarf. Wir denken, der Einsatz für faire Energiepreise in unserer Gemeinde hat überhaupt nichts mit Polemik zu tun. Vielmehr geht es darum, dem Handeln von Unternehmen, die ihre Monopolstellung zum Abzocken von privaten oder öffentlichen Verbrauchern nutzen, Einhalt zu gebieten!

Nicht nachvollziehbar, weil ebenfalls polemisch, ist auch der Vorwurf vom Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, der Antrag sei unzureichend formuliert, weil beispielsweise Zahlen fehlen. Wir meinen: solche Zahlen müssten aus der Verwaltung kommen, die Politik kann nur den Rahmen liefern. Freilich lässt sich darüber streiten, ob die Verwaltung sich zur Ratssitzung entsprechend vorbereitet hätte. Aber zu dem Zeitpunkt befand sich Herr Dr. Thorsten Lühring praktisch schon auf dem "Abflug".

Norbert Esser (CDU) sprach in dem Zusammenhang von einem Vertrauensverhältnis zwischen Gemeinde und dem NVV. Kann man aber wirklich von einem solchen Vertrauensverhältnis überhaupt sprechen, wenn die Gemeinde jahrelang 20 bis 30 Prozent zu viel für Gas bezahlt? Wir wagen dieses zu bezweifeln!

Während Verwaltung und Rat bei Reparaturen, Investitionen etc. den zumeist günstigsten Anbieter auswählt, gestatten diese der NVV AG schon jahrelang einen kräftigen "Schluck aus der Pulle". Eine Gemeinde mit Nothaushalt muss alle Möglichkeiten nutzen, derartige Verschwendungen zu stoppen und jegliche Sparmöglichkeiten nutzen.

15. März 2007: Antrag auf Gaspreis-Widerspruch

Der Rat beauftragt die Verwaltung, Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers ab der Jahresendabrechnung 2006 für alle gemeindlichen Immobilien, die über die Gemeinde abgerechnet werden, zu erheben. Gleichzeitig ist die Endabrechnung für Gaspreise des Jahres 2006 pauschal um 25% für die oben beschriebenen Immobilien zu kürzen. Falls zuviel bezahlt wurde, dann ist der Energieversorger aufzufordern, den zuviel bezahlten Betrag zurück zu erstatten. Kommt dieser dem nicht nach, so ist die künftige Abschlagszahlung um diesen Betrag zu kürzen.

Alle künftigen Abschlagszahlungen für die Jahresendabrechnungen, beginnend mit 2007, sind grundsätzlich um 25% zu kürzen.

Über den gesamten Kürzungsbetrag bildet die Verwaltung eine entsprechende Rückstellung für mögliche Nachzahlungen.

Begründung

Mehr noch als der Strommarkt ist der Gasmarkt charakterisiert durch fehlenden Wettbewerb. Aus einer bundesweiten Untersuchung des Bundeskartellamts vom Januar 2007 ergeben sich riesige Differenzen bei den Gaspreisen für Haushalte. Das nährt den Verdacht, dass die Energieversorger ihre Monopolstellung für überhöhte Preissteigerungen missbrauchen. Als Folge liegen die Gaspreise in Deutschland weit über dem europäischen Durchschnitt.

Es ist zu unterstellen, dass auch unserer Gemeinde schon in den letzten zehn Jahren seitens des Energieversorgers viel höhere Preise in Rechnung gestellt wurden, als die Bezugskosten dieses hergeben. Gelder, die eine Gemeinde in der Haushaltssicherung dringend benötigt.

Der Bund der Energieverbraucher hat errechnet, dass der bundesdurchschnittliche Gaspreis für Haushalte 2006 um 1,14 Cent/kWh oder gut 25% über dem Gaspreis, der sich aus dem Gaspreis von 1995 bei angemessener Erhöhung ergeben würde, lag. 2005 dürfte der angemessene Gaspreis weit über 30% über dem tatsächlich durchschnittlichen Gaspreis gelegen haben.

Aus der ständigen Beobachtung der Gaspreisentwicklung durch den Bund der Energieverbraucher zwischen 1987 und 1995 ergibt sich zwingend, dass bereits 1995 die Gaspreise deutlich überhöht waren und schon damals nicht der Billigkeit entsprachen.

Der Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentrale Hamburg haben unlängst in einer gemeinsamen Erklärung der Einfachheit halber u.a. empfohlen „25 Prozent unter dem jeweils verlangten Arbeitspreis und des Grundpreises von September 2004 gegenüber den Energieversorgern die Gegenrechnung aufzumachen.“

Rechtliche Beurteilung
Bei einseitiger Preisfestsetzung schuldet der Verbraucher dem Energieversorger nur den billigen Preis (§ 315 BGB). Er ist nur verbindlich, wenn er angemessen, das heißt nicht überhöht ist.

Beträge, die der Energieversorger über die billigen Preise hinaus von den Kunden verlangt, erhöhen den Gewinn des Energieversorgers. Kunden sind nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zur Zahlung dieser Beträge verpflichtet. Dem Energieversorger fehlt jegliche Möglichkeit, eigenmächtig gekürzte Rechnungsbeträge vor Gericht einzuklagen, solange sie ihre Preiskalkulation nicht offen legen.
Da der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, darf der Energieversorger weder mahnen, noch eine Sperre androhen etc.


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