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Warnung vor unseriöse Gas-Verträgen der NVV |
Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Jüchen macht darauf aufmerksam, dass auch örtliche Energieversorger wie u.a. die NVV AG zu unrühmlichen Methoden greifen, um Gaskunden längerfristig zu binden. So berichteten die Freien Wähler am 6. Mai 2007, den Kunden würde in einem Schreiben mitgeteilt, dass ihr Vertrag - wenn sie nicht aktiv schriftlich widersprechen - ab dem 01. Juni 2007 zu einem Sondervertrag mit zwölfmonatiger Bindung umgestellt würde.
Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg empfiehlt, derartige Schreiben der Energieversorgen zu ignorieren. „Denn in den bisherigen Verordnungen der Versorger inklusive der NVV ist unserer Einschätzung nach ein Vertragsabschluss durch Stillschweigen nicht vorgesehen.“, so Berthold Kurzawiak. Auch das Gesetz sage klar, dass ein Vertrag nicht durch Stillschweigen auf ein vorgelegtes Angebot zustande kommen kann. Komischerweise bedarf der neue NEWgas-Vertrag der NVV AG ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung des Kunden.
Besser wäre es aus Sicht der FWG, schriftlich auf den alten Vertrag zu bestehen und das Schreiben des Versorgers nicht einfach zu ignorieren. Alt-Verträge sind aus Sicht der Wählergemeinschaft durch das Unternehmen einzuhalten!
Hintergrund für die Verwirrung von Gaskunden scheinen Änderungen in der NVV-Gastarifstruktur zum 1. Juni zu sein. Der bisherige Tarif tektron GAS wird ersetzt durch einen Tarif NEWgas. Während zahlreiche Gasanbieter ihre Preise Anfang April senkten, verbilligt die NVV AG ihr Gas nur für Kunden, die eine zwölfmonatige Vertragsbindung akzeptieren. Allerdings geben diese damit auch die sich abzeichnenden Wechselmöglichkeiten auf.
Kurzawiak befürchtet: „Die neuen Tarife haben zweifelsfrei bessere Konditionen. Warum aber neue Tarife? Auch die Preise der bestehenden Tarife könnten doch entsprechend stark gesenkt werden. Es scheint, die NVV führt etwas kundenunfreundliches im Schilde!“ Den Grund hat der FWG-Vertreter dann auch schon ausgemacht: Mit dem Abschluss eines neuen Vertrags greife nicht mehr unbedingt der Paragraph 315 (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), da beide Parteien willentlich einen neuen Vertrag unterschreiben. Ein weiterer Haken: Der neue Tarif scheint offenbar direkt an der Entwicklung des Erdölpreises gekoppelt.
Auch der neue gestaffelte Grundpreise der NVV kommt bei der FWG nicht gut an. Die NVV sollte grundsätzlich auf einen Grundpreis verzichten. Dann bezahlen die Kunden nur das verbrauchte Gas. Zudem scheint aus Sicht der Wählergemeinschaft ein höherer Grundpreis für einen Energieversorger derzeit eher am Markt durchsetzbar als ein höherer Bezugspreis.
Erster Kommentar eines Mitgliedes der Intiative „Fairer Gaspreis“ aus Grevenbroich: „Die gehen ja noch dreister als die GWG vor. ... Das Verhalten der NVV ist rechtswidrig.“
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30.4.07: "E wie einfach" - nicht empfehlenswert |
Seit einiger Zeit können Gas-Kunden in Jüchen zwischen zwei Gas-Lieferanten wählen. Der Alternativ-Anbieter "E wie einfach" gehört zu Eon-Ruhrgas und wirbt damit, seinen Gaspreis um einen Cent günstiger anzubieten als der örtliche Versorger. Berthold Kurzawiak rät allerdings davon aber ab, da „dieser Tarif einzig und allein darauf zielt, langfristig die Stadtwerke kaputt zu machen. Dann haben wir bald Verhältnisse wie im Strom-Markt.“
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Pressemitteilung vom 6. Dezember 2006 |
FWG kritisiert die überzogenen Gaspreise – Jüchener zahlen zuviel
Ungeachtet sinkender Gasbezugspreise hatte neben anderen Gasversorgern auch die NVV AG unlängst den Preis angehoben. Aus Sicht der FWG verspielen die Gasversorger damit den letzten Rest ihrer Glaubwürdigkeit. Allein bis Mai 2007 dürften die Einkaufspreise der Versorger im Schnitt um etwa 0,2 Cent je Kilowattstunde fallen. Daraus Preissteigerungen abzuleiten ist mehr als zweifelhaft.
Die FWG empfiehlt, gegen die überhöhten Forderungen Protest einzulegen. Dabei können sich die Verbraucher auf den § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Demnach sind einseitige unangemessene Preiserhöhungen verboten. Berthold Kurzawiak von der FWG: „Eine juristisch einwandfreie und gute Möglichkeit des Widerstands.“
Selbst ein sparsamer Einfamilienhaushalt in Jüchen mit einem Verbrauch von gut 20.000 kWh Gas muss heute über 1.300 Euro pro Jahr für Heizung und Warmwasser ausgeben, rund 400 Euro mehr als noch vor zwei bis drei Jahren. Dass es auch billiger geht, beweisen andere Stadtwerke, die deutlich unter der Marke von 1.150 Euro liegen.
Nach einer FWG-Recherche, basierend auf Berechnungsmethoden des Bundes der Energieverbraucher, dürften die Preise des örtlichen Gasversorgers seit Jahren mindestens 15% höher als angemessen sein! „Allein zwischen 2003 und heute wird wohl ein Jüchener Einfamilienhaushalt insgesamt über 800 € zuviel bezahlt haben“, so Kurzawiak.
Die FWG beabsichtigt, eine Initiative zu starten. Interessierte Jüchener sollen sich zu einer möglichen Interessengemeinschaft für den Informationsaustausch, der Durchführung einer möglichen Sammelklage oder der Bildung einer späteren Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen. Im Rhein-Kreis Neuss haben sich bereits Bürgerinitativen gebildet, um gegen überhöhte Gaspreise vorzugehen. Allein in Grevenbroich sind es bereits über 200 Bürger.
Die FWG besichtigt nicht, sich selbst in eine mögliche Initiative einzubringen. „Das würde den Rahmen unserer persönlichen Kapazitäten sprengen“, so Kurzawiak.
Mit kleineren Aktionen will die FWG auf die Möglichkeiten der Gas-verbraucher aufmerksam machen. So sind Informationsstände am 9. Dezember in Jüchen (bei REWE) und am 16. Dezember in Hochneukirch (bei Penny) jeweils zwischen 10:00 und 12:00 Uhr geplant. Eine Informationsveranstaltung findet am 20. Dezember in Gierath, Gaststätte „dä Baas“ ab 19:00 Uhr statt. Neben dem Rechtsanwalt Uwe Carsten Glatz aus Pulheim konnte noch Rolf Kremer von der Interessengemeinschaft „Fairer Gaspreis“ aus Grevenbroich als Referent gewonnen werden.
In dem Zusammenhang steht auch die Praxis der Ankündigung einer Preisänderung in der Kritik der FWG. So seien Wirtschaftsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über Preisänderungen immer direkt zu informieren. Berthold Kurzawiak: „Die privatwirtschaftlich organisierten Gasversorger verhalten sich aber immer noch wie eine Behörde. Sie veröffentlichen Preisänderungen über Anzeigen in den örtlichen Tageszeitungen. Es ist aber unrealisitsch anzunehmen, dass alle Kunden diese Information erreichen.“
Zu hinterfragen ist zudem, inwieweit die Gemeinde die Gasrechnungen für ihre Gebäude kürzen kann. Dann kämen leicht, so ist man bei der Freien Wählergemeinschaft sicher, einige tausend € jährlich zusammen. Dies wäre seitens zu Verwaltung auch zu überprüfen.
Mit dem überhöhten Gaspreisen findet im Übrigen auch eine finanzielle Umverteilung von Jüchen nach Mönchengladbach statt. Gelder, die dem privaten Konsum im Rhein-Kreis Neuss fehlen. Etwas, was bei den FWG-Verantwortlichen ebenfalls negativ zu Buche schlägt.
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Am Samstag, den 16.12.06, ist die FWG |
mit einem Informationsstand zwischen 10:00 und 12:00 Uhr in Jüchen (am REWE-Parkplatz) aktiv. Bürgerinnen und Bürger können sich an den Stand über das Thema überhöhte Gaspreise informieren und erhalten Tips, wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann. Die FWG bietet verschiedene Informationsbroschüren an dem Tag.
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Zum Thema "Gaspreise" findet am 20.12.2006 |
von 19:00 Uhr bis ungefähr 21:00 Uhr fand in der Gaststätte "Dä Bass" in Gierath, Gubberather Straße eine Informationsveranstaltung statt. Neben dem Rechtsanwalt Uwe Carsten Glatz aus Pulheim konnte noch Achim Nendza von der Interessengemeinschaft „Fairer Gaspreis“ aus Grevenbroich als Referent gewonnen werden. Während Uwe Carsten Glatz die rechtlichen Aspekte beleuchtete, berichtete Achim Nendza über die Erfahrungen des Bürgerengagements in Grevenbroich. Berthold Kurzawiak von der FWG Jüchen ging in seinem Eingangsreferat auf die aktuelle Situation am Erdgasmarkt aus globaler und lokaler Sicht ein.
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Veranstaltung überhöhte Gaspreise vom 20.12.06 |
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Einige Bilder von der Veranstaltung. |
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20.12.06: Pressemitteilung zur Veranstaltung |
FWG informierte über angemessene Gaspreise
Sanieren Jüchener Bürger Mönchengladbacher Haushalt?
Gut 25 Jüchener wollten sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Freien Wählergemeinschaft (FWG) in Gierath über die Angemessenheit von Gaspreisen informieren. Neben FWG-Ratsmitglied Berthold Kurzawiak standen die beiden Pulheimer Rechtsanwälte Uwe Carsten Glatz und Jan-Claudius Fabritius sowie als Vertreter der Interessengemeinschaft „Fairer Gaspreis“ aus Grevenbroich, Achim Nendza, Rede und Antwort.
In seinem Eingangsreferat beleuchtete Berthold Kurzawiak den Erdgasmarkt in Deutschland. Dieser sei geprägt von einer hohen Marktkonzentration mit regionalen und lokalen Monopolen sowie einer starken vertikalen Verflechtung. Einen Preiswettbewerb gäbe es nicht. Die Preise orientieren sich vielmehr zeitverzögert am Ölpreis. Aus der Situation auf dem Gasmarkt leitete Kurzawiak Forderungen nach mehr Wettbewerb mit einer entsprechenden Anbieterauswahl und der Loslösung von der Ölpreisbindung ab.
Kritisch wurde die NVV AG betrachtet, ein typischer kommunaler Versorger, der seine Wurzeln in der Kommune habe und heute noch zu 50 Prozent direkt oder indirekt im Besitz Mönchengladbachs sei. Kurzawiak: „Ich unterstelle, dass die NVV AG über die Gewinne im Energiegeschäft die anderen verlustbringenden Bereiche wie beispielsweise Bäder, ÖPNV oder den Flughafen quersubventioniert. Mit anderen Worten: Wir Jüchener unterstützen über unsere Gaspreise nicht nur diese typischen Zuschussbereiche eines jeden kommunalen Haushalts, sondern sanieren zudem direkt den Mönchengladbacher Haushalt über Teile des Jahresüberschusses der NVV.“
Berthold Kurzawiak berief sich auf Analysen des Bundesverbands der Energieverbraucher und sah einen Gaspreis von gut 4,42 Ct/kWh für angemessen. Dieser Preis liege mehr als einem Cent unterhalb des aktuell geltenden NVV-Preises. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh seien es gut 200 €, die Jüchener zuviel zahlen.
Die beiden Pulheimer Rechtsanwälte Glatz und Fabritius erläuterten Möglichkeiten, wie sich Energieverbraucher verhalten können. Sie empfahlen, Widerspruch gegen unternommene Preiserhöhungen einzulegen und die Abschlagszahlung und die Schlussrechnung auf Basis des angemessenen Gaspreises zu kürzen. Glatz: „Sicherlich sieht der angemessene Gaspreis bei einem städtischen Gasversorger etwas anders aus, als bei einem Versorger, der in der Fläche agiert.“
Die Zahlung unter Vorbehalt, eine weitere Möglichkeit des Protestes, läuft aus Sicht von Jan Claudius Fabritius für den Verbraucher ins Leere: „Denn hier müsse diese aufzeigen, dass der gezahlte Preis nicht angemessen sei. Das kann kosten, denn schlimmstenfalls muss ein Gutachter bezahlt werden!“ Im anderen Fall muss der Gasversorger handeln, da er Geldforderungen habe.
Sollte der Gasversorger als Reaktion auf Zahlungskürzungen durch den Verbraucher mahnen und mit Versorgungssperre drohen, so empfahl der Rechtsanwalt Glatz, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Die habe für den Verbraucher keine Konsequenzen und die Kosten müssen vom Versorger getragen werden.
Achim Nendza schilderte seine Erfahrungen im Rahmen der Grevenbroicher Interessengemeinschaft „Fairer Gaspreis“. Er habe auch selbst Widerspruch eingelegt und zahle seit einiger Zeit nur noch 3,94 Ct/kWh.
Der Bürgerinitiative hätten sich schon gut 250 Bürgern angeschlossen. Derzeit seien die ersten Stadtteilbeauftragten als Bürger-Berater installiert worden. In naher Zukunft seien noch Informationsstände und –abende geplant. Auch werde die Bilanz des örtlichen Gasversorgers in Augenschein genommen. Seitens der Politik erhalte die Interessengemeinschaft wenig Unterstützung. „Falls man in Jüchen es nicht schaffen sollte, eine Interessensgemeinschaft aufzubauen, so lassen Sie sich doch über uns informieren.“ bot Nendza Hilfe an.
Seitens der Anwesenden wurde das Angebot dankbar angenommen, da die FWG eine federführenden Rolle in einer möglichen Jüchener Bürgerinitiative allein aus personellen Gründen ablehnte. Die Wählergemeinschaft plane Anfang des nächsten Jahres noch zwei Informationsstände in Jüchen und Hochneukirch. Darüberhinaus beschloss der Teilnehmerkreis auf Initiative der FWG die Durchführung einer weiteren Veranstaltung für Mai, um Widersprüche gegen die Abschlussrechnungen 2006 einzureichen.
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