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Was heisst eigentlich?

Wir wissen nicht, wie es Ihnen ergeht. Im Rahmen unsere Ratsarbeit treffen wir immer wieder auf Begriffe, die neu für uns sind. Es gibt kaum Erläuterungen. Also sind wir dabei, ein kleines Wörterbuch aus der Verwaltung aufzubauen. Vielleicht haben Sie auch einen Begriff, den wir hier erläutern sollten? Informieren Sie uns!

Einnahme

Diese führt zur Erhöhung des Geldvermögens.

Haushaltsplan

Er ist die nach den gesetzlichen Regelungen festgestellte, für die Wirtschaftsführung eines öffentlichen Haushalts maßgebende Zusammenstellung der für einen bestimmten Zeitraum veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Er ist die Grundlage für die Wirtschaftsführung der öffentlichen Körperschaften. Er wird im Bund und in den Ländern durch Gesetz, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden durch Satzung festgestellt. Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung insbesondere die veranschlagten Ausgaben zu leisten, soweit Verpflichtungsermächtigungen eingestellt sind, Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre einzugehen und Kredite im Rahmen der Ermächtigung aufzunehmen.

Kredit

Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, welches Banken ihren Kunden unter bestimmten Konditionen gewähren.

NKF

NKF ist eine Abkürzung und steht für Neues kommunales Finanzmanagement. Es ist der finanzwirtschaftliche Teil eines neuen Steuerungsmodells. Letztlich fällt hierunter die Umstellung der bis heute nach dem Prinzip der Kameralistik geführten Finanzhaushalte der Kommunen (Städten und Gemeinden) auf das Prinzip der Doppik (= doppelten Buchführung). Mit dem NKF ist das Ziel verbunden, eine Verwaltung zu steuern.

Von kleinen Ausnahmen abgesehen haben Verwaltung und Wirtschaft jetzt das gleiche Buchführungssystem. Das NKF soll sicherstellen, dass in einer umfassenden Erfolgs- und Leistungsrechnung handhabbare betriebswirtschaftliche Daten ermittelt werden. Damit dürfte die Kommunalpolitik endlich die Handlungsziele einer Verwaltung auf Basis von (definierten) Produktpreisen für einzelne Dienstleistungen festlegen können.

Die alte Kameralistik hattet sich zur Ermittlung der vollständigen Kosten und Ergebnisse des Verwaltungshandelns in der Vergangenheit als ungeeignet erwiesen. Eine betriebswirtschaftliche Vollkostenrechnung fehlt; tatsächlich erbrachte Leistungen konnten nicht dargestellt werden.

Verwaltungshaushalt

Er ist neben dem Vermögenshaushalt Teil des kommunalen Haushaltsplans. In ihm sind alle Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen, die nicht im Vermögenshaushalt zu veranschlagen sind. Dazu gehören insbesondere die vermögensunwirksamen Einnahmen und Ausgaben wie Steuern, Gebühren und Entgelte, Zuweisungen vom Bund und Land, Personalausgaben und Abführungen zum Vermögenshaushalt.

Vermögenshaushalt

Er ist Teil des kommunalen Haushaltsplans.

einige Teile der Einnahmeseite
- die Zuführung vom Verwaltungshaushalt,
- die Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens sowie
- die Einnahmen aus Krediten.

wesentliche Inhalte der Ausgabeseite
- die Tilgung von Krediten
- die Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens
- Zuführungen zu Rücklagen und
- die Deckung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren.


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