Im Planungsausschuss wurde am 18.08.08 eine Vorlage der Verwaltung beraten, nach der im Autobahnkreuz Holz zwei Brücken abgerissen werden müssen, um den geplanten Anschluss der neuen A44 zu ermöglichen. Unsere Gemeinde soll dafür 27.500 € bezahlen. Gerolf Hommel erklärte für die FWG-Fraktion, dass dies nicht nachvollziehbar sei. Einzige Ursache sei der Tagebau, einziger Verursacher somit RWE Power. Er verlangte, dass das Verursacherprinzip zur Geltung kommen müsse und RWE nicht nur einen Teilbetrag in Höhe von 50.000,- €, sondern auch die 27.500 € übernehmen müsse. Herr Hommel stellte den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit RWE zwecks kompletter Kostenübernahme zu verhandeln. Der Antrag wurde abgelehnt.
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Große Spenderlaune bewiesen die Jüchener Ratsmitglieder in ihrer letzten Sitzung, als sie RWE-Power ein Geschenk im Wert von 100.000 Euro überreichten. Sie beschlossen, die Straßenbeleuchtung der alten Orte Otzenrath, Holz und Spenrath an RWE Power zu verschenken.
Die Beleuchtung wurde 2004 von der NVV AG für 100.000 € gekauft. Diese Summe wollte die Gemeinde aus dem Sonderfond des Landes für die Umsiedlung zurückbekommen. Diesen Fond wird es jedoch nicht geben, wie der Ministerpräsident Ende 2004 verkündete.
Für die Straßenbeleuchtung an den Umsiedlungsorten hat Jüchen 650.000 € investiert. RWE ist verpflichtet, davon 55 % zu erstatten, das Land 36 % und Jüchen 9 %. Dennoch bittet RWE Anfang 2005 um eine kostenlose Übertragung der alten Beleuchtung und verbindet dies mit der Gegenleistung, sich an den Kosten der neuen Anlagen zu beteiligen - vielleicht nicht wissend, das die Gemeinde dafür viel Geld bezahlt hat.
Diese Vorgehensweise und das Verschenken der alten Beleuchtungen wird von uns scharf verurteilt. Laut bestehender Rechtsvorschriften ist das Verschenken von Gemeindeeigentum verboten. Die Verknüpfung von Schenkung mit der öffentlichen Beleuchtung an den Umsiedlungsorten ist offensichtlicher Blödsinn, es sind zwei paar verschiedene Schuhe.
Wir hätten die Entscheidung mitgetragen, wenn man per Vertrag die alte Beleuchtung an RWE verkauft hätte – eine rechtlich zulässige und saubere Vorgehensweise. Der in der Ratssitzung gestellte FWG-Antrag, die von der Bürgermeisterin vorgeschlagene Vorgehensweise nicht mitzutragen, wurde abgelehnt (1 Gegenstimme der FWG, keine Enthaltung, unser zweites Ratsmitglied war beruflich verhindert). Was sollen beispielsweise Vereine denken, die über Kürzungen klagen und Zuschüsse nicht bekommen und mit ansehen müssen, wie riesige Summen verschleudert werden?
Die FWG hat den Kreis Neuss als Aufsichtsbehörde eingeschaltet, zumal Jüchen einem Haushaltssicherungskonzept unterliegt. Die Kommunalaufsicht wurde gebeten, die Zulässigkeit der Ratsentscheidung zu prüfen
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