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10.06.2005: Positionspapier Tagebaukosten

Die Verwaltung legte im Februar 2005 eine Ausarbeitung vor, die die finanziellen Auswirkungen der Umsiedlung für die Gemeinde darstellt. Sie umfasst den Zeitraum von 1992 bis 2004 und weist ein Defizit von ca. 8,5 Millionen Euro aus. Da die Umsiedlung, deren Ende für 2004 anvisiert war, aber noch nicht abgeschlossen ist, wird sich diese Zahl noch verändern. Landesmittel und Zahlungen von RWE werden noch in Abzug gebracht, aber auch Ausgaben müssen noch hinzugerechnet werden.


Die Ausarbeitung der Verwaltung wird unter dem Arbeitstitel geführt "Bericht zur Finanzsituation der Umsiedlungsmaßnahmen Otzenrath, Spenrath und Holz
im Rahmen des Braunkohlenplanes Garzweiler II". Die Bearbeitung dieser Verwaltungsvorlage zeigte, dass sie sich streng am Arbeitstitel (Umsiedlung) orientiert.
Erforderlich ist jedoch eine andere Sichtweise! Da die Umsiedlung lediglich ein Teil des Tagebaus ist, müssen Kosten, Nachteile und Verschlechterungen berücksichtigt werden, die sich nicht nur aus der eigentlichen Umsiedlung, sondern als deren Nebenwirkungen ergeben.

Richtigerweise und um alle Kosten zu erfassen, muss eine solche Ausarbeitung heißen:
"Bericht über die Auswirkungen des Tagebaus auf dem Gebiet der Gemeinde Jüchen". Jede anders lautende Ausführung ist deswegen als unvollständig und irreführend zu bezeichnen und ist zur Klarstellung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ungeeignet. Außerdem gehören alle Kosten des Tagebaus in eine entsprechende Darstellung, um sie gegenüber dem Land NRW und RWE belegen zu können.

Siehe hierzu auch unser FWG-Positionspapier

Für die FWG ist nicht nachvollziehbar, dass alle anderen Parteien hierzu heute keine klare Stellung beziehen, wie wir im Hauptausschuss feststellen mußten. Dies widerspricht dem Willen des Rates zu Beginn der 90er Jahre. Seinerzeit hatte man mit dem damaligen Gemeindedirektor Spelthahn einstimmig erarbeitet, dass die Gemeinde sich schadlos halten muss. Dieses Ziel muss auch heute aufrechterhalten werden.

Heute jedoch erhält Frau Bürgermeisterin weder vom Rat noch vom Hauptausschuss einen klaren Auftrag für die anstehenden Verhandlungen mit RWE. Im Hauptausschuss am 19. Mai 2005 war sie auch nicht bereit, ihre Verhandlungsargumente zu erläutern.

Zur besseren Verdeutlichung, um welche Auswirkungen des Tagebaus es geht, wurde eine grafische Darstellung erarbeitet, die aus FWG-Sicht alle wichtigen Faktoren enthält, jedoch nicht als abschließend bezeichnet werden kann. Die Darstellung zeigt, dass die Umsiedlung ein Teil des Tagebaus ist. Zu den direkten Kosten zählt die Verlagerung der alten Orte an die neuen Standorte – Häuser, Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Einrichtungen sowie die Versorgungseinrichtungen.

Bei den öff. Einrichtungen erwartet die FWG von RWE den vollen funktionalen Ausgleich. Damit ist gemeint: für eine Schule entsteht kostenneutral eine neue Schule, für eine Sportanlage entsteht kostenneutral eine neue Anlage, für die Straßenbeleuchtung gibt es eine neue Beleuchtung

Für die Erschließung ist folgende Regelung festgeschrieben: RWE 55 %, NRW 36 %, Jüchen 9 %. Die Umsiedlung verursacht aber auch indirekte Kosten, die außerhalb der Umsiedlungsgebiete liegen – die Tagebaukosten.

Als Folge des Tagebaus muss Jüchen die Verkehrsachse von Nordost/Südwest (Düsseldorf-Aachen) nach Ost -West ausrichten, da die südliche Seite des Gemeindegebietes abgebaggert wird.

Dies muss im Flächennutzungsplan und im Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt werden. Dadurch entstehen Verwaltungs- und erhebliche Planungskosten, verursacht durch RWE.

Die Entwässerung musste von der Niers zur Erft umgeleitet werden.

Solche Maßnahmen sind insbesondere mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden.

Aus der Verwaltungsvorlage ist bei den sog. Inneren Verrechnungen jedoch ersichtlich, dass zum Zeitpunkt, wo die Baubegleitung und Abrechnung zunimmt, die Kostenerstattungen seitens RWE rückläufig werden – ein Widerspruch, den die FWG nicht mitträgt.

Um jedoch gegenüber RWE argumentieren zu können, sind Fakten erforderlich.

Dazu hat die Verwaltung eine Aufstellung über Nachteile, Schlechterstellungen und Benachteiligungen zu erstellen und der Politik zur Meinungsfindung vorzulegen.

Nachteile erleidet die Gemeinde dadurch, dass für die Tagebaugebiete nur die Grundsteuer A gilt.
Da die Kohle nicht zum Wert des Grundstücks gehört, ist der Wert der Grundstücke faktisch Null. RWE zahlt weniger Grundsteuer als ein Landwirt.


Bevölkerungsverlust, Arbeitsplatzverlust sowie wirtschaftliche und strukturelle Nachteile im Wettbewerb mit anderen Kommunen sind zu berücksichtigen.


Im Rahmen der Umsiedlung ist RWE in der Rolle eines Partners für eine für alle verträgliche Umsiedlung (Umsiedler, Gemeinde) unverzichtbar. Für Verhandlungen im Rahmen des Ausgleiches für tagebaubedingte Auswirkungen auf die Gemeinde, kann RWE aber nur als wirtschaftlich agierendes Gegenüber, also Vertragsgegner, bezeichnet werden.

Auch wenn sich die FWG bewusst ist, dass es keine ausreichenden gesetzliche Regelungen für vollen Schadensausgleich gibt, gilt jedoch:
Nur wer etwas fordert, kann auch etwas bekommen!
Die FWG, die sich erstmals mit diesem komplexen Thema zu beschäftigen hat, ist nicht gewillt, Nachteile für die Gemeinde hinzunehmen. Es muss das Verursacherprinzip gelten, mit dem Jüchen sich schadlos halten muss. Das Gerede vom „Sonderopfer für das Land“ ist politisches Geschwätz.

RWE macht mit unserer Kohle viel Kohle – warum aber auf unsere Kosten?

Schon bei Garzweiler I verabschiedete der Rat am 23.09.1982 die einstimmige Meinung, wenn es schon keine Alternative zur Umsiedlung gäbe, müssen die Umsiedler und mit ihnen die Gemeinde erwarten, dass durch zusätzliche Hilfen, auch finanzieller Art, dieses „Sonderopfer“ auf ein nicht zu umgehendes Mindestmaß beschränkt wird.

Eine solche Aussage lässt die Ausarbeitung der Verwaltung nicht erkennen.

Unverständlich und unverantwortlich ist das Vorgehen der Verwaltung, die Mitgliedschaft im VBHG (Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer) zu kündigen, um damit ca. 1600 € jährlich zu sparen.
Die FWG erwartet, dass die Gemeinde die Mitgliedschaft wieder aufnimmt – zum Schutz ihrer Bürger.
Ist die Gemeinde Mitglied, wird der Verband im möglichen Schadensfall für jeden Bürger aktiv. Er macht eine kostenlose Einschätzung, ob ein Bergschaden vorliegt. Weiterhin gibt er Rechtsberatung und übernimmt die Verhandlungsführung.


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