StartseiteSachthemenTagebauAbschlussvereinbarung mit RWE

21.8.08: Rat lehnt Korrektur im "Jucunda" ab

Der Rat der Gemeinde Jüchen stellt fest, dass unsere Gemeinde aufgrund der Vereinbarung mit RWE 9 % der Umsiedlungskosten zu tragen hat. Die fehlerhafte Berichterstattung im „Jucunda-Journal“ vom 19. Juli 2008 wollte er dennoch nicht durch die Bürgermeisterin auf Basis des FWG-Antrags nicht korrigieren lassen. Wir meinen, die Bevölkerung ist gerade in diesem wichtigen Belang falsch informiert worden. Eine Richtigstellung ist notwendig.

28.6.08: Gemeinde wurde abgezockt

Bereits Anfang der 90er Jahre war man sich im Gemeinderat einig, dass unsere Gemeinde keine negativen Auswirkungen des Tagebaus erleiden darf. Neben Krankheiten, Dreck, Lärm und Staub machen uns heute aber auch finanzielle Benachteiligungen zu schaffen.

Die Rede war dabei immer von der so genannten Kommunalverträglichkeit. Selbst in der Ratssitzung am 5. Mai 2008, wo die abschließende Finanzierungsvereinbarung zur Umsiedlung gegen die Stimmen der FWG beschlossen wurde, erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Esser, dass man zur Kommunalverträglichkeit auch heute noch stehen würde. Nur gehandelt hat man so nicht.

40 Millionen Euro kostete die Erschließung der Umsiedlungsorte Otzenrath/Spenrath und Holz. Als umsiedlungsbedingte Kosten wurden nur 35 Millionen Euro anerkannt.
Für 5 Millionen kommen nun wir Jüchener auf. Dennoch sprechen Rat und Frau Bürgermeisterin von einem guten Verhandlungsergebnis.

Vergessen darf man nicht, dass das Land beschlossen hatte, selber 35 % zu tragen, RWE 55 % und Jüchen 9 %. Also müssen wir alle von den angesprochenen 35 Mill. Euro auch noch 9 % bezahlen. Was für ein Erfolg! Noch etwas am Rande: Wer von subventionsfreier Braunkohle spricht, der lügt, der will fälschen, denn 45% von Jüchens Umsiedlungskosten tragen die Steuerzahler in Jüchen und NRW. Das sind die Energieversorger wie RWE Power, das ist auch der Braunkohle-Dachverband, das sind auch die Lobbyisten oder Politiker wie Herr Clement.

Aber nicht nur diese Kosten zahlen wir alle. Hinzu kommen wegen des Verlustes von einem Drittel der Gemeindefläche:

weitere Verwaltungs- und Planungskosten auf Jahrzehnte hinaus

Verlust von Arbeitsplätzen

Ausfall Gewerbesteuer und Einkommensteuer

minimalste mögliche Grundsteuer für die Tagebauflächen durch RWE

unser Bevölkerungsverlust bedeutet zudem geringere Landesmittelzuweisungen

Änderungen bei der Kanalisation

veränderte Verkehrsführungen

Behinderung der wirtschaftlichen Entwicklung



Diese Benachteiligungen, die jährlich Hunderttausende Euro ausmachen, müssen letztlich wir Jüchener wir tragen. Interessant dabei, dass die Verwaltung einst eine Aufstellung über Schlechterstellungen, Benachteiligungen und Verluste führte und der Umsiedlungsbeauftragte der Verwaltung sich heute daran nicht mehr erinnern kann.

Um solche Verluste ausgleichen zu können, wurde eine Vereinbarung zur künftigen Zusammenarbeit unterzeichnet. Auch diese lehnen wir ab, da keine konkreten Maßnahmen beschlossen wurden, die RWE verbindlich einzuhalten hätte. Stattdessen begibt sich unsere Gemeinde in eine Bittstellerposition und RWE entscheidet über die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit dessen, was Jüchen möchte, wenn es denn dann „bitte, bitte“ gesagt hat.

Deswegen: RWE macht viel Kohle mit unserer Kohle und wir gucken, im wahrsten Sinne des Wortes, ins leere Loch.

Da wir, die FWG, erstmals 2004 in den Gemeinderat einzogen, hatten wir keine Möglichkeit, für einen anderen Weg zu sorgen. Sorgen möchten wir aber dafür, dass unsere Gemeinde mehr Selbstbewusstsein an den Tag legt und sich nicht von oben dirigieren lässt. Das gehört zum Selbstverständnis der FWG.

19.6.08: Da irrt das "Jucunda-Journal"

Im am 19.6.08 gemeindeweit verteilten „Jucunda-Journal“ der Hüsselmann-Medien wurde fälschlicherweise auf Seite 3 erklärt: „Der bis Mitte 2007 geltende Schlüssel sah vor, dass 55% der Kosten auf RWE entfallen, 36% auf das Land NRW, während die Gemeinde Jüchen mit 9 % im Boot gewesen wäre.“ Weiter heißt es: „Die Gemeinde werde nicht schlechter gestellt als künftig betroffene Kommunen ....“

Damit werden die Kommunen angesprochen, für die eine „Null-Prozent-Regelung“ getroffen wurde.

Diese Berichterstattung erweckt in der Öffentlichkeit fälschlicherweise den Eindruck, dass die 9%- Regelung für unsere Gemeinde nicht zutrifft und somit keine Kosten entstanden seien, die unsere Bürgerinnen und Bürger zu leisten hätten.

Außerdem kostete die Erschließung der Umsiedlungsorte 40 Millionen €, von denen nur 35 Millionen € als umsiedlungsbedingt anerkannt wurden. Das bedeutet, dass die Gemeinde, die die Differenz von 5 Millionen € ohne Umsiedlung nicht hätte, aufbringen müssen. Der 9%-Anteil muss zusätzlich aufgebracht werden.

5.5.2008: Sondersitzung des Rates

"Die Anschlussvereinbarung zur Umsiedlungsfinanzierung ist eine Farce.", so FWG-Fraktionschef Gerolf Hommel mit knappen Worten. Weshalb?

Der Gemeinderat beriet in einer Sondersitzung am 5. Mai 2008 über eine Abschlussvereinbarung der Gemeinde mit RWE Power zur Finanzierung der Umsiedlung. Das Ergebnis vorweg: außer der FWG haben alle Parteien den vorgelegten Vereinbarungen zugestimmt. Und das, obwohl an der Gemeinde große Finanzlasten hängen bleiben und man bei künftigen Projekten von einer wohlwollenden Entscheidung des Konzerns abhängig sein wird. Der FWG-Antrag, den Vertrag öffentlich zu verhandeln,
wurde übrigens abgelehnt.

Trotzdem sieht sich die FWG verpflichtet, den Bürgern reinen Wein einzuschenken. Die Abschlussvereinbarung zur Finanzierung der Umsiedlung sieht vor, dass die durchgeführte Kanalsanierung der Niersstraße in Hochneukirch von der Gemeinde bezahlt wird: Die Kosten hätte RWE laut der Vereinbarung von 1999 jedoch anteilig übernehmen müssen. Hier geht der Gemeinde viel Geld verloren.

Zudem soll eine vereinbarte Lärmschutzmaßnahme am Ausbauende der A44 nicht umgesetzt werden. Die FWG besteht darauf, dass diese Maßnahme für die Otzenrather bestehen bleibt, egal wie dieses Autobahnteil heute und künftig genutzt wird. Mit dieser Ansicht stand die FWG aber alleine.

Für die Umsiedlung gilt folgende Finanzierungsregelung: RWE 55%, Land 36%, Jüchen 9%. Wir können nur anraten, bei der Verwaltung einmal nachzufragen,
welche Summe konkret an Jüchen hängen bleibt. Der FWG hat man auf alle diesbezüglichen Fragen nicht geantwortet. Die Verwaltung verweigerte entgegen ihrer Verpflichtung die Informationsweitergabe zu Eckdaten des Zahlenwerkes zur Umsiedlung. Dass die anderen Parteien einem Volumen von 35 Millionen Euro zustimmen, ohne das erklärendes Zahlenmaterial zum Tagesordnungspunkt vorhanden ist, erstaunt doch sehr. Möglich, dass hier landesparteiliche Bindungen und Kalküle eine Rolle spielen und man deswegen auf Schmusekurs mit RWE-Power fährt.

Damit sind wir beim alles entscheidenden Punkt. Natürlich muss Jüchen aufgrund gesetzlicher Regelungen seinen Teil tragen. Natürlich verdient RWE mit unserer Kohle viel Kohle. Natürlich vermeldet RWE jährlich Milliardengewinne. Und genauso natürlich verlangt die FWG, dass Jüchen wegen der Benachteiligungen des Tagebaus daran beteiligt wird.

Jüchen hat immer die Kommunalverträglichkeit gefordert, wofür das Land aber keine rechtlichen Grundlagen geschaffen hat. Das hätte bedeutet, dass kein Jüchener Bürger einen Cent für den Kohleabbau hätte zahlen müssen.

Daher lauten die FWG Forderungen: RWE muss Jüchen für das immer wieder zitierte „Sonderopfer“ in erheblichem Maße unterstützen. Ein Ausgleich muss erfolgen für den Bevölkerungsverlust und den dadurch bedingten Verlust von Landeszuweisungen, dem Gebietsverlust und der daraus resultierenden Behinderung in der Gemeindeentwicklung, den Verlust von Gewerbe, Arbeitsplätzen und entsprechenden Steuergeldern, den notwendigen Kosten für Umleitungen bei Straßen und Entwässerungen, Verwaltungsaufwänden in den nächsten Jahrzehnten sowie für (radioaktiven Fein-) Staub, Dreck, Lärm und den einhergehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen. Das sind Tagebaufolgen, die es zu entschädigen gilt und die sich noch über Jahrzehnte auswirken. Wir reden dabei von mehreren Millionen Euro und vom Verursacherprinzip.

Stattdessen beschließen CDU, SPD, FDP sowie Bündnis90/Grüne ein Papier zur künftigen Zusammenarbeit, mit dem Jüchen sich zum Bittsteller macht. Die millionenschweren Verluste im Gemeindesäckel durch den Tagebau, und zwar die bereits entstandenen wie auch die künftigen, werden auf den Knochen der Jüchener ausgetragen. Dass der mit Milliarden-Umsätzen und enormen Gewinnen ausgestattete RWE-Konzern nur mit Grundsteuer A belastet wird und dabei weniger als die Jüchener Landwirte an Steuern zahlt, ist dabei nur eine weitere Arabeske in diesem Possenspiel.


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