Bei der gebundenen Ganztagsschule gibt es eine Anwesenheitspflicht von mindestens 8 Stunden täglich für Schüler. Unterricht und Freizeit werden über den ganzen Tag verteilt.
Die Schulen, die als Ganztagsschulen zugelassen sind, erhalten einen 20%igen Lehrerzuschlag. Die Teilnahme ist verpflichtend für alle Schüler oder einen Zug der Schulen und ist bis auf das Mittagessen kostenfrei. Personalkosten werden vom Land getragen.
Im Gegensatz dazu steht das Konzept des teilgebundenen Ganztagsschulen. Das bedeutet, dass Eltern wählen können, ob sie ihre Kinder in Ganz- oder Halbtagsklassen schicken. Es ist ein Konzept, welches sich in etwa im offenen Ganztag widerspiegelt Die FWG tendiert für teilgebundene Schulen, um den Eltern die freie Entscheidung zu lassen und ihnen das Ausweichen auf andere Schulen zu ersparen, zumal es in Jüchen keine wirklichen Ausweichmöglichkeiten gibt.
Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern. In Jüchen gibt es die so genannte OGATA fürdie Klassen 1 bis 4.
Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote.
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