StartseiteFraktion"Gläserne Fraktion"Aufwandsentschädigung

Gemäß der Entschädigungsverordnung NRW

und der Hauptsatzung der Gemeinde Jüchen werden derzeit die unten aufgeführten Aufwands- und Fraktionsentschädigungen gezahlt (Anzahl der Mitglieder in Klammern).

Es gilt anzumerken, dass stellvertretende Fraktionsvorsitzende nur Entschädigungen erhalten, wenn die Fraktionsstärke größer als 10 Ratsmitglieder ist. Bei über 20 Ratsmitgliedern erhalten zwei Stellvertreter eine Entschädigung. In Jüchen kommen daher beide stellvertretende CDU-Ratsherren in den Genuss einer Entschädigung.


Entschädigungen pro Fraktion

Entschädigungsarten CDU SPD FDP FWG Bündnisgrüne Piraten
stellvertretende Bürgermeister 9.224,-- € 0,-- € 4.612,-- € 0 € 0€ 0 €
Fraktionsvorsitzende 9.224,-- € 9.224,-- € 6.156,-- € 6.156,-- € 6.156,-- € 0,-- €
stellvertrende Fraktionsvorsitzende 6.156,-- € 3.078,-- € 0 € 0 € 0 € 0 €
Ratsmitglieder 40.560,-- € 22.308,-- € 16.224,-- € 6.084,-- € 6.084,-- € 2.028,-- €
Gesamt 65.164,-- € 34.610,-- € 26.997,-- € 12.240,-- € 12.240,-- € 2.028,-- €


Aufwandsentschädigung

Amt Fraktion Anzahl monatliche Entschädigung
1. stellvertretender Bürgermeister CDU 1 769,50 €
2. stellvertretender Bürgermeister FDP 1 384,75 €
Ratsmitglied alle 46 169,-- €
Vorsitzende von Fraktionen über 10 Mitglieder CDU, SPD 2 769,50 €
Vorsitzende von Fraktionen bis 10 Mitglieder FDP, Bündnisgrünen, FWG 3 384,75 €
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende CDU, SPD 3 256,50 €



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