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Startseite Archiv 2006 Herberather Weg
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November 2006: Schlappe für Gemeinde |
Eltern gewinnen Prozesse vor dem Verwaltungsgericht
Eine teure Rechnung für den Steuerzahler machte jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf: alle Prozesse, die Eltern wegen der Gefährlichkeit des Schulweges von Gubberath in die Jüchener Schulen angestrengt hatten, bestätigten: Der Schulweg ist besonders gefährlich. Dabei stützte sich das Verwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Rechtwinklige Kurven, fehlende Bankette, fehlende Beleuchtung und die mangelnden Möglichkeiten, im Falle eines Falles Hilfe herbeiholen zu können, waren die entscheidenden Punkte, die die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts zu einer für die Gemeinde Jüchen und für den Steuerzahler negativen Entscheidung kommen ließen.
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Das Gericht bestätigte damit auch die Auffassung der FWG Jüchen. Sie hatte sich als einzige Jüchener Rathauspartei den Schulweg angesehen, war ihn Meter für Meter abgeschritten, hatten alle Besonderheiten dokumentiert. Gerolf Hommel: „Die besondere Gefährlichkeit des Schulweges war mit den Händen zu greifen. Schade, dass die Gemeinde sich nicht durch unsere und die Argumente der Eltern im Verwaltungsverfahren hat überzeugen lassen, sondern es auf einen Prozess ankommen ließ.“
In dem Prozess kamen auch einige Absonderlichkeiten zu Tage. Das Gericht monierte, dass ihm nicht wie üblich die Original-Akten vorgelegt worden waren. Prompt fehlten dann auch wesentliche Schreiben und Fakten, wie die polizeiliche Stellungnahme, die durch das Gericht erst bei den Beteiligten angefordert werden mussten.
Weitere Merkwürdigkeit: der von der Gemeinde berufene so genannte Gutachter war zu dem seltsamen Ergebnis gekommen, dass es zwar gefährlich sei, in der Ortschaft Gierath entlang der L 71 ohne Bürgersteig etwa 30 m zu laufen. Derselbe Gutachter attestierte der Gemeinde, dass es völlig ungefährlich sei, 300 m weiter dieselbe L 71 an einer unbeleuchteten Stelle in offener Landschaft zu queren. Deshalb musste sich der Gutachter auch harsche Kritik des Gerichts gefallen lassen. Er habe die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts völlig verkannt. Rechtsanwalt Heinz Spelthahn, der die Eltern aus Gubberath im Verwaltungsverfahren und vor Gericht erfolgreich vertrat, kritisierte die ergebnisorientierte Studie eines Verwaltungsmitarbeiters der Stadt Gescher, den die Gemeinde als „Gutachter“ eingekauft hatte.
Die FWG sprach seinerzeit schon von einem Gefälligkeitsgutachten. Kritik übte das Gericht auch daran, dass die Gemeinde sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lasse, während sie bestritt, dass die Eltern juristischen Beistand brauchten. Auch das zeige, dass die Gemeinde das rechte Maß im Umgang mit dem Bürger noch nicht gefunden habe, analysierte Heinz Spelthahn.
Die Gemeinde hat am 12. November 2004 Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. In der Hauptausschusssitzung am 18. November hatte Bürgermeisterin Margarete Kranz jedoch erklärt, dass genau das noch geprüft werde. Gerolf Hommel kritisiert die Entscheidungsfindung der Gemeinde. „Es war offensichtlich so, dass aus politischen Gründen die Kinder aus Gubberath keinen Anspruch auf ein Schokoticket haben sollten. Man hat wohl den Schneeballeffekt gefürchtet.“ Die FWG habe immer eine einvernehmliche Regelung befürwortet. Die Bezeichnung „Gutachter“ oder „Experte“ ist leider nicht geschützt. Inwieweit sich das Ergebnis auch auf den Herberather Weg übertragen lasse, müsse ggf. noch geprüft werden. Die Übertragbarkeit liege nahe, da auch hier der gleiche „Gutachter“ am Werk war.
Die FWG Jüchen – so ihr Vorsitzender Gerolf Hommel – bedauert, dass die Entscheidungsfindung den Steuerzahler viel Geld koste und das Vertrauen der Bürger in die Politiker erschüttere. Die Verwaltung habe nicht kostenbewusst reagiert, sondern etliche Tausend Euro unnötig verausgabt, wo man doch sonst jeden Cent umdrehen wolle. Hommel kritisierte auch manche Ratskollegen, die der Verwaltung jede Entscheidung durchgehen lasse, wenn sie nur mit dem Totschlagargument „Geld fehlt“ begründet sei. Hommel: „Es ist Geld da. Es muss nur richtig ausgegeben werden!“ Die Gemeinde sei im vorliegenden Fall von einem Extrem ins andere gefallen. „Früher wurde jeder Schüler von der Haustür bis zur Schule gefahren. Heute sollen wieder alle über einen Kamm geschoren werden. Beides ist falsch. Differenzierte Lösungen sind gefragt und erforderlich.“ Die FWG werde so ihre politische Arbeit fortsetzen und setze dabei auch auf die Kenntnisse und Einsichtsfähigkeit der Bürger. „Nicht dem Bürger nach dem Mund reden, aber ihn ernst nehmen!“ Das sei die Devise der FWG Jüchen.
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Februar 2004: Bürgermeisterkandidatin Fr. Kranz mu |
Kurz nach Gründung der FWG-Jüchen packte diese zusammen mit dem unabhängigen Bürgermeisterkandidat Stephan Zanders ein viel diskutiertes Thema an: der Herberather Weg als Schulweg.
Zum Jahresbeginn begutachtete die FWG diesen vom Gemeinderat beschlossenen Schulweg und war über dessen Zustand ebenso entsetzt wie die Eltern der betroffenen Kinder. Der Weg befand sich in einem schlechten Zustand, hat extrem gefährliche Kurven mit hoher Unfallgefahr und ist nicht beleuchtet.
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Stephan Zanders und FWG-Vorsitzender Gerolf Hommel lesen die Gemeinde im Mai schriftlich auf diese Zustände hin. Bis heute gibt es dazu keine Stellungnahme. Nachfragen in Gierath ergaben nun, das viele Eltern wütend sind, ihre Kinder nun wieder über diesen Schulweg zum Schulzentrum Jüchen schicken zu müssen. Die dunkle und nasse Jahreszeit steht bevor. Im Januar (21.1.) nämlich äußerte Frau Kranz gegenüber der Presse, das eine Beleuchtung geplant sei und Angebote eingeholt würden.
Schon damals erklärten Zanders und Hommel den Betroffenen, dass sie diese Aussage für reine Wahlpropaganda halten. Dieser Verdacht scheint sich nun zu bestätigen. Wie mittlerweile durchsickerte, hatte man bereits mit den ersten Arbeiten begonnen, die Arbeiten jedoch endgültig eingestellt. Vermutlich sind die Kosten nicht finanzierbar. Hommel und Zanders fordern Frau Kranz auf, den Bürgern noch vor der Wahl die Wahrheit zu sagen: „Wem die Kinder am Herzen liegen, darf nicht mit den Gefühlen der Betroffenen spielen.“
FWG-Vorsitzender Hommel beklagt zudem, das die Gemeinde die betroffenen Eltern nie richtig aufgeklärt hat. Einen Hinweis darauf, dass Kinder aus gesundheitlichen Gründen, wie z. B. Pollenallergie, nicht verpflichtet werden können, den Weg zu benutzen, hat es nie gegeben.
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22.01.2004: Presseinformation |
Die FWG-Jüchen begrüßt, dass seitens der Gemeinde Bewegung in diese strittige Angelegenheit kommt. Damit wird deutlich, dass man erkannt hat, keine gute Entscheidung für Gierather und Gubberather Schulkinder getroffen zu haben. Erstaunlich, das die CDU-Bürgermeisterkandidatin Fr. Kranz nun zugibt, das es sich um einen zumindest gefährlichen Weg handelt.
Eine von ihr angedachte Beleuchtung des Schulweges reicht nicht aus. Hingewiesen werden muss auf die Rechtsprechung. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärt in einer Entscheidung vor 2 Jahren, dass es auf die objektive Gefährlichkeit des Weges ankommt. Weiterhin ist geklärt, dass bereits eine besonders gefährliche Stelle ausreicht, an der es zu einem Schadensfall kommen könnte, um einen Schulweg abzulehnen. Dies trifft auf den Jüchenerbroich zu, den der Gutachter in seinem Gutachten nicht näher beschrieben hat. Dieser Bereich ist aufgrund seiner Kurvenführung nicht nur besonders gefährlich, sondern lebensgefährlich. Vom Schulzentrum aus ist der Weg abschüssig und führt am Jüchenerbroich in eine 90 Grad Kurve. Es ist kein Gegenverkehr erkennbar. Fahrgeräusche des Gegenverkehrs sind nicht wahrnehmbar, da die örtliche Bebauung und Bepflanzung dies verhindert. Schulkinder fahren also in eine lebensgefährliche Verkehrssituation. Im Übrigen ist mittlerweile ein Gierather Bürger bekannt, der aufgrund der vorgenannten Situation mit seinem Rad ins Feld fahren musste, um einen Unfall zu verhindern. Die FWG verkennt nicht, dass die Gemeinde sparen muss (hier: Transportkosten). Das kein Ersatzweg vorhanden ist darf jedoch nicht dazu führen, Schulkinder einem unkalkulierbaren Risiko auszusetzen.
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09.01.2004: FWG-Jüchen lehnt Herberather Weg als S |
Der FWG-Vorstand hat das Gutachten des Schulverwaltungsamtleiters Mayrberger aus Gescher zum Herberather Weg ausgewertet. Im Ergebnis kam man zu der Überzeugung, dass es zwar für den Auftraggeber das gewünschte Ergebnis beinhaltet, jedoch nicht alle möglichen Gefahrenpunkte begutachtet wurden.
Oberverwaltungsgerichte erklären, dass auf einem Schulweg nicht unbedingt eine Gefährdung durch Kraftfahrzeuge vorliegen muss, sondern das auch denkbare Schadensereignisse, die mit der Benutzung des Weges verbunden sein könnenausreichen, um von einem ungeeigneten Schulweg zu sprechen. Es heißt weiter, dass schon die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes ausreicht. Das OVG Lüneburgstellt 2002 fest, dass es auf die objektive Gefährlichkeit des Weges ankommt.
Der von der Gemeinde beauftragte Gutachter führt lediglich aus, das auf dem Herberather Weg kaum Verkehr sei und Übergriffe nicht zu erwarten sind bzw. rechtzeitiges Herbeiholen von Hilfe möglich ist. Letzteres scheint zweifelhaft, da zwischen der Bebauung Jüchenerbroich und Ortseingang Gierath auf 1300 m keine Bebauung vorhanden ist. Diese Begründungen werden zwar von Gerichte zur Urteilsfindung benannt, werden aber gleichzeitig als Beispiele bezeichnet. Damit werden andere denkbare Gründe nicht ausgeschlossen.
Die FWG geht davon aus, dass Gründe der Ungeeignetheit für den Herberather Weg vorliegen, denn laut Rechtsprechung reicht schon eine gravierende Gefahrenstelle aus. Eine solche wird im Gutachten nicht aufgeführt, obwohl mehrere vorhanden sind. Der Schulweg darf vom Schulzentrum in Richtung Gierath von Radfahrern benutzt werden. Ebenso dürfen dort Anlieger mit ihren Pkw fahren. Das gleiche gilt für Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen, Post, Müllabfuhr, Stromversorger, Lieferanten, Rettungsfahrzeuge und Gemeindebedienstete.
Nach 300 m befindet sich Höhe Jüchener Broich eine 90-Grad-Kurve , die nicht einsehbar ist. Da der Weg auch noch abschüssig ist, werden Radfahrer mit reichlich Schwung in eine sehr gefährliche Verkehrssituation hineinfahren. Gegenverkehr oder Fußgänger sind nicht rechtzeitig erkennbar. Typische Fahrgeräusche des Gegenverkehrs sind kaum wahrnehmbar, da sie durch Bebauung, Bäume und Sträucher gefiltert werden. Besonders gefährlich wird es dadurch, dass die Kinder sich auf ein sehr schwaches Verkehrsaufkommen einstellen und somit die notwendige Aufmerksamkeit für eine solche Kurve nicht mehr vorhanden ist. Eine derartige Unaufmerksamkeit wird ihnen vom Gericht unterstellt.
Auch vom Ortsrand Gierath aus ist der Weg abschüssig und läuft in einer starken Linkskurve aus. Diese war sowohl bei der 1. als auch bei einer 2. Besichtigung stark verschlammt. Dieser Zustand lässt sich verhindern, da das angrenzende Feld höher als der Weg liegt und Erde heruntergespült wird. Das bedeutet eine ständige Sturzgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Der komplette Weg darf übrigens von Radfahrern benutzt werden. Im weiteren Verlauf ist der Weg recht holprig und fällt stellenweise von der Fahrbahnmitte bis zu 20 cm seitlich ab.
Diese Gefahrenstellen sind weder bei Pfützenbildung, Schnee oder Dunkelheit erkennbar, da eine Beleuchtung fehlt. Auch hier dürfte ständig eine konkrete Sturzgefahr bestehen. Im weiteren Verlauf des Weges wurde immer wieder erhebliche Verschlammung aufgrund Feldarbeit festgestellt. Im Übrigen ist man auf den durch Kraftfahrzeuge befahrbaren Teilen als Fußgänger und Radfahrer wegen der Wegbreite gezwungen, bei Verkehr ins Feld zu treten oder mit einem Fahrzeug in Berührung zu kommen, da kein begehbarer Seitenstreifen vorhanden ist. Im Gegensatz zum Gutachter, der von einer Wegbreite von 3 m spricht, wurden 2,70 m, meistens weniger festgestellt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass landwirtschaftliche Maschinen oft breiter sind als der Weg.
Aus Sicht der FWG führen 2 gefährliche Kurven und die teilweise seitlich stark abfallende Fahrbahn dazu, dass dieser Schulweg als ungeeignet und besonders gefährlich zu bezeichnen ist. Die Situation verschlimmert sich im Winter oder bei Verschlammung. Verwundert zeigte sich der Vorstand über die Feststellung, dass der Gutachter keine Begutachtung der beiden Kurven vornimmt, obwohl er vor Ort war. Das die zuständige Polizei den Herberather Weg nicht akzeptiert, ist die logische Konsequenz der vorgefunden Mängel.
Die Freie Wählergemeinschaft hält es für erforderlich, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Untersuchung des Schulweges zu beauftragen. Dies würde für Rechtssicherheit und Klarheit sorgen.
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28.12.2003: Herberather Weg ungeeignet |
Berthold Kurzawiak, Vorstandsmitglied aus Gierath, sowie Vorsitzender Gerolf Hommel haben den Herberather Weg getestet. Diesen Weg hatten Politik und Verwaltung aufgrund eines Gutachtens zum geeigneten Schulweg für die Gierather Kinder bestimmt. Zur üblichen morgendlichen Zeit, an der auch Kinder diesen Weg zum Schulzentrum benutzen sollen, trafen sich die FWG´ler an einem Samstagmorgen in Gierath. Per Fahrrad machte man sich auf den Weg zum Schulzentrum.
Als Fazit einer ungefähr 12 minütigen Fahrt wurde festgestellt: dieser Schulweg ist eine Katastrophe für die betroffenen Kinder. Berthold Kurzawiak: „Ich frage mich, ob die Verantwortlichen, die sich für diesen Weg stark gemacht haben, auch dann noch so entschieden hätten, wenn sie sich die Mühe gemacht hätten, die wir uns nun gemacht haben.“
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Und weiter: „Ich hoffe, dass sich die Verantwortlichen nochmals dieser Problematik annehmen und sich für eine Lösung im Sinne der betroffenen Kinder entscheiden.“ Gerolf Hommel weist darauf hin, dass der von der Gemeinde beauftragte Gutachter seine Bewertung nicht bei den derzeitigen Licht- und Wetterverhältnissen vorgenommen hat, sondern im Hochsommer.
Die FWG´ler starteten ihre Fahrt um 07.30 h bei völliger Dunkelheit und Regen. Die Fahrt war teilweise gefährlich, da der Weg beidseitig stark abfällt. Deswegen hatten sich meterlange und stellenweise 20 cm tiefe Pfützen gebildet, so dass man in der Mitte des Weges fahren musste. Dort allerdings wurde immer wieder Grasbewuchs vorgefunden, der aufgrund der Witterung Rutschgefahr bedeutete.
Besonders gefährlich war der Weg an den vielen Stellen, wo sich größere Mengen Matsch aufgrund der Feldbewirtschaftung befanden. Hier rutschten Kurzawiak und Hommel mehrmals weg, da diese Gefahrenstellen trotz besonderer Vorsicht aufgrund der Dunkelheit oft zu spät zu erkennen waren.
Einig war man sich, dass die Fahrt abgebrochen worden wäre, hätte es an diesem Morgen gefroren, zumal keine Beleuchtung vorhanden ist. Dass die Polizei diesem Weg nicht zustimmen konnte zeigt vom Sachverstand der Beamten. Die FWG geht davon aus, dass die Gemeinde ihre Entscheidung, den Herberather Weg als Schulweg auszuweisen, erneut überdenken muss.
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