Bereich am Autobahnkreuz (AK) Wanlo zur Konzentrationsfläche für einen Windkraftpark bestimmt.
Aus Hochneukirchener Sicht zu nah an der Jüchener Gemeindegrenze, auch wenn die in Nordrhein-Westfalen (NRW) gesetzlich vorgeschriebenen Abstände von 500 Meter eingehalten werden. Das es anders geht zeigt sich in Niedersachsen. Hier werden beispielsweise 1000 Meter Abstand eingehalten.
Zu den beiden bereits vorhandenen Anlagen sollten zunächst noch vier weitere Anlagen von jeweils 98 m Höhe und 70 m Rotordurchmesser hinzukommen. Anfang Februar 2006 hat die Firma "Gamesa", ein spanischer Energieversorger, nun auch noch einen Antrag auf die Errichtung von vier zusätzlichen Windrädern gestellt. Mit dann insgesamt zehn Windkraftanlagen wäre die Kapazitätsgrenze erreicht.
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Am 24.3.2005 stellte die FWG bei der Gemeinde den Antrag zu prüfen, ob eine Klage gegen die Errichtung von weiteren Windkraftanlagen im Bereich des AK Wanlo möglich ist. Planungsrechtlich aber scheint Mönchengladbach auf der sicheren Seite, weil der Bereich am Autobahnkreuz Wanlo von der Bezirksregierung bereits genehmigt ist.
Die FWG teilt die Bedenken der Bürger, die sich wegen der neuen Windräder in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen. Die meisten Beschwerden erfolgten schon heute aus den Dörfern Wanlo und Hochneukirch wegen des sogenannten Schattenwurfs der kreisenden Rotorblätter.
Dies ist nun schon der zweite Streich. Denn die an der Gemeindegrenze zu Hochneukirch befindliche Kompostierungsanlage belästigt den Ort immer wieder mit üblen Gerüchen. Das spricht nicht unbedingt für einen partnerschaftlichen Umgang zweier aneinander grenzender Kommunen.
Die FWG meint: Schmerzgrenze erreicht!
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